NFG beantragen: So geht's
Der Ablauf im Überblick
Die Beantragung einer Nachforschungsgenehmigung läuft in der Regel in folgenden Schritten ab:
- Zuständige Behörde ermitteln (Untere oder Obere Denkmalschutzbehörde deines Bundeslandes)
- Antragsformular ausfüllen – oft online oder als PDF-Download verfügbar
- Suchgebiet(e) angeben – meist auf einer Karte einzeichnen oder mit Flurstücknummern benennen
- Grundstückseigentümer-Einverständnis beifügen
- Antrag einreichen und auf Bearbeitung warten
Voraussetzungen
Je nach Bundesland können folgende Voraussetzungen gelten:
- Mindestalter (meist 18 Jahre)
- Nachweis archäologischer Grundkenntnisse (in manchen Ländern Schulung/Kurs erforderlich)
- Schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
- Angabe des geplanten Suchgebiets mit Karte oder Flurstücknummern
- Verpflichtung zur Fundmeldung
Übersicht nach Bundesland
Die Zuständigkeiten und Anforderungen variieren stark je nach Bundesland. Hier ein Überblick der zuständigen Stellen:
| Bundesland | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesamt für Denkmalpflege (LAD) |
| Bayern | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) |
| Berlin | Landesdenkmalamt Berlin |
| Brandenburg | Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege (BLDAM) |
| Bremen | Landesarchäologie Bremen |
| Hamburg | Archäologisches Museum Hamburg |
| Hessen | Landesamt für Denkmalpflege Hessen (hessenArchäologie) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Kultur und Denkmalpflege |
| Niedersachsen | Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (NLD) |
| Nordrhein-Westfalen | LWL-Archäologie / LVR-Amt für Bodendenkmalpflege |
| Rheinland-Pfalz | Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) |
| Saarland | Landesdenkmalamt Saarland |
| Sachsen | Landesamt für Archäologie Sachsen (LfA) |
| Sachsen-Anhalt | Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) |
| Schleswig-Holstein | Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) |
| Thüringen | Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) |
Kosten und Bearbeitungszeit
In vielen Bundesländern ist die NFG kostenfrei. Einige Länder erheben jedoch Verwaltungsgebühren von ca. 20–100 Euro. Die Bearbeitungszeit variiert zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen – plane ausreichend Vorlauf ein.
Tipps für den Antrag
- Bereite eine Karte mit den gewünschten Suchflächen vor – die Sondelkarte kann dabei helfen
- Hole die Grundstückseigentümer-Genehmigung schriftlich ein, bevor du den Antrag stellst
- Informiere dich vorab über eventuell notwendige Schulungen
- Sei offen und kooperativ gegenüber der Behörde – ein gutes Verhältnis zahlt sich aus
- Halte dich strikt an die Auflagen der NFG (Suchgebiet, Meldepflicht, Zeitraum)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.