Sondelkarte

NFG beantragen: So geht's

Der Ablauf im Überblick

Die Beantragung einer Nachforschungsgenehmigung läuft in der Regel in folgenden Schritten ab:

  1. Zuständige Behörde ermitteln (Untere oder Obere Denkmalschutzbehörde deines Bundeslandes)
  2. Antragsformular ausfüllen – oft online oder als PDF-Download verfügbar
  3. Suchgebiet(e) angeben – meist auf einer Karte einzeichnen oder mit Flurstücknummern benennen
  4. Grundstückseigentümer-Einverständnis beifügen
  5. Antrag einreichen und auf Bearbeitung warten

Voraussetzungen

Je nach Bundesland können folgende Voraussetzungen gelten:

  • Mindestalter (meist 18 Jahre)
  • Nachweis archäologischer Grundkenntnisse (in manchen Ländern Schulung/Kurs erforderlich)
  • Schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
  • Angabe des geplanten Suchgebiets mit Karte oder Flurstücknummern
  • Verpflichtung zur Fundmeldung

Übersicht nach Bundesland

Die Zuständigkeiten und Anforderungen variieren stark je nach Bundesland. Hier ein Überblick der zuständigen Stellen:

Bundesland Zuständige Stelle
Baden-WürttembergLandesamt für Denkmalpflege (LAD)
BayernBayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)
BerlinLandesdenkmalamt Berlin
BrandenburgBrandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege (BLDAM)
BremenLandesarchäologie Bremen
HamburgArchäologisches Museum Hamburg
HessenLandesamt für Denkmalpflege Hessen (hessenArchäologie)
Mecklenburg-VorpommernLandesamt für Kultur und Denkmalpflege
NiedersachsenNiedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (NLD)
Nordrhein-WestfalenLWL-Archäologie / LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
Rheinland-PfalzGeneraldirektion Kulturelles Erbe (GDKE)
SaarlandLandesdenkmalamt Saarland
SachsenLandesamt für Archäologie Sachsen (LfA)
Sachsen-AnhaltLandesamt für Denkmalpflege und Archäologie (LDA)
Schleswig-HolsteinArchäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH)
ThüringenThüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA)

Kosten und Bearbeitungszeit

In vielen Bundesländern ist die NFG kostenfrei. Einige Länder erheben jedoch Verwaltungsgebühren von ca. 20–100 Euro. Die Bearbeitungszeit variiert zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen – plane ausreichend Vorlauf ein.

Tipps für den Antrag

  • Bereite eine Karte mit den gewünschten Suchflächen vor – die Sondelkarte kann dabei helfen
  • Hole die Grundstückseigentümer-Genehmigung schriftlich ein, bevor du den Antrag stellst
  • Informiere dich vorab über eventuell notwendige Schulungen
  • Sei offen und kooperativ gegenüber der Behörde – ein gutes Verhältnis zahlt sich aus
  • Halte dich strikt an die Auflagen der NFG (Suchgebiet, Meldepflicht, Zeitraum)

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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