Ratgeber für Sondengänger
Häufige Fragen rund ums Sondeln – verständlich erklärt.
Ja – aber keine Sorge, das ist in den meisten Bundesländern unkompliziert. Du brauchst eine sogenannte Nachforschungsgenehmigung (NFG), die oft kostenlos bei der Denkmalschutzbehörde beantragt werden kann.
Die NFG wird bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde deines Bundeslandes beantragt. Je nach Land unterscheiden sich Zuständigkeiten, Kosten und Bearbeitungszeiten erheblich.
Ohne NFG zu sondeln ist eine Ordnungswidrigkeit und kann Bußgelder nach sich ziehen. Die gute Nachricht: Mit einer gültigen NFG bist du auf der sicheren Seite – und die ist in vielen Bundesländern kostenlos.
Grundsätzlich darfst du mit NFG auf privaten Flächen sondeln, wenn der Grundstückseigentümer zustimmt. Bodendenkmäler, Naturschutzgebiete und viele öffentliche Flächen sind tabu.
In Deutschland besteht eine gesetzliche Fundmeldepflicht. Archäologisch relevante Funde müssen innerhalb kurzer Fristen der zuständigen Behörde gemeldet werden. Die Fundstelle darf nicht weiter verändert werden.
In Österreich ist eine Bewilligung des Bundesdenkmalamts erforderlich. In der Schweiz gelten kantonale Regelungen – die Regeln unterscheiden sich teils stark von Deutschland.