Wo darf man in Deutschland sondeln?
Grundregel: NFG + Grundstückseigentümer
In Deutschland brauchst du zum Sondeln zwei Dinge: eine gültige Nachforschungsgenehmigung (NFG) und die Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Das klingt erstmal nach Hürde, ist in der Praxis aber gut machbar. Wenn du weißt, welche Flächen geeignet sind, findest du schnell gute Suchgebiete.
Private Flächen (Acker, Wiese)
Ackerflächen und Wiesen sind beliebte Suchgebiete. Du benötigst die schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers oder Pächters. Viele Landwirte sind kooperativ, wenn du offen und respektvoll fragst. Tipp: Erkläre dein Hobby, zeige deine NFG und biete an, gefundenen Müll mitzunehmen.
Bodendenkmäler: Finger weg
Auf eingetragenen Bodendenkmälern ist das Sondeln grundsätzlich verboten – auch mit NFG. Bodendenkmäler sind in den Denkmallisten der Länder verzeichnet, aber nicht immer vor Ort sichtbar. Informiere dich vorab bei der Denkmalschutzbehörde oder nutze die Sondelkarte, um bekannte Bodendenkmäler zu identifizieren.
Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete
In Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) und Nationalparks ist das Sondeln in der Regel verboten. Das Graben stört den Boden und kann geschützte Lebensräume beeinträchtigen. Auch in Landschaftsschutzgebieten können Einschränkungen gelten.
Nutze das Schutzgebiets-Overlay in der Sondelkarte, um Schutzgebiete in deiner Umgebung zu sehen.
Wald
Im Wald gelten besondere Regeln. Waldflächen sind oft im Besitz von Kommunen, Land oder Bund. Du brauchst die Genehmigung des Waldeigentümers (beim Staatswald z. B. das zuständige Forstamt). In vielen Bundesländern ist das Graben im Wald zusätzlich durch Waldgesetze eingeschränkt.
Strand und Gewässer
Strände können zum Sondeln geeignet sein, unterliegen aber ebenfalls Regeln. Öffentliche Strände gehören oft der Gemeinde – eine Genehmigung ist erforderlich. An Naturstränden und in Küstenschutzgebieten ist Sondeln verboten. Auch bei Gewässern (Flüsse, Seen) müssen Eigentumsverhältnisse und Schutzgebiete beachtet werden.
Checkliste vor dem Sondeln
- Gültige NFG für das Suchgebiet dabei?
- Schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers eingeholt?
- Suchgebiet ist frei von eingetragenen Bodendenkmälern?
- Suchgebiet liegt außerhalb von Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten?
- Eventuelle Sonderregeln geprüft (Wald, Strand, Militärgebiet)?
- Alle Unterlagen griffbereit eingepackt?
Wenn du alle Punkte abhaken kannst, steht deinem Sondel-Ausflug nichts mehr im Weg!
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.