Fundmeldepflicht: Was tun nach einem Fund?
Du hast etwas Spannendes gefunden – Glückwunsch! Damit dein Fund auch wissenschaftlich ausgewertet werden kann, gibt es ein paar Schritte zu beachten. Das ist einfacher als du denkst.
Gesetzliche Meldepflicht
In allen deutschen Bundesländern besteht eine gesetzliche Pflicht, archäologisch relevante Funde den zuständigen Behörden zu melden. Diese Pflicht ergibt sich aus den Denkmalschutzgesetzen der Länder und gilt für jeden – nicht nur für Sondengänger, sondern auch für Bauarbeiter, Landwirte und andere Personen, die auf archäologische Gegenstände stoßen.
An wen melden?
Die Fundmeldung geht an die zuständige Denkmalschutzbehörde deines Bundeslandes – in der Regel dieselbe Stelle, die auch die NFG erteilt. Oft steht in deiner NFG auch explizit, an wen Funde zu melden sind. Manche Bundesländer bieten Online-Formulare oder E-Mail-Adressen für Fundmeldungen an.
Fristen
Die Meldefristen variieren je nach Bundesland:
- Unverzüglich – in den meisten Bundesländern (z. B. NRW, Hessen, Sachsen)
- Innerhalb von 24 Stunden – in einigen Ländern (z. B. Brandenburg)
- Innerhalb einer Woche – in wenigen Bundesländern
Im Zweifel gilt: So schnell wie möglich melden. Je früher die Behörde informiert ist, desto besser kann die Fundstelle gesichert und wissenschaftlich dokumentiert werden.
Fundstelle sichern
Wichtig: Nach einem archäologisch relevanten Fund darfst du die Fundstelle nicht weiter verändern. Das bedeutet:
- Nicht weitergraben
- Die Fundstelle möglichst unberührt lassen
- Den Fund nach Möglichkeit in situ (an Ort und Stelle) belassen oder zumindest die genaue Lage dokumentieren
- Die Fundstelle nicht zuschütten oder überdecken
Richtig dokumentieren
Eine gute Dokumentation ist Gold wert – für die Archäologen, aber auch für dich als verantwortungsvollen Sondengänger:
- GPS-Koordinaten der Fundstelle notieren
- Fotos vom Fund in der Grube und nach der Bergung
- Fundtiefe dokumentieren
- Datum und Uhrzeit festhalten
- Beschreibung des Fundes (Größe, Material, Zustand)
Nutze die Marker-Funktion der Sondelkarte, um Fundstellen direkt auf der Karte zu markieren und zu dokumentieren.
Wem gehört der Fund?
In Bundesländern mit Schatzregal (alle außer Bayern) gehören herrenlose archäologische Funde automatisch dem Land. Du bist verpflichtet, sie abzuliefern. In Bayern gilt die Hadrianische Teilung: Finder und Grundstückseigentümer teilen sich den Fund je zur Hälfte.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.